Allgemeines zu Crowdfunding
Der Überbegriff von Crowdfunding ist Crowdsourcing, was die Einbeziehung einer meist großen Gruppe von Menschen in Entscheidungsprozesse bedeutet. Crowdsourcing kann unterteilt werden in Crowdwisdom, Crowdcreation, Crowdvoting und Crowdfunding.
Crowdfunding kann wiederum unterteilt werden in equity-based Crowdfunding (auch Crowdfinancing bzw. Crowdinvesting genannt, betrifft die Vermittlung von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichem Hybridkapital gegen zB. Gewinnbeteiligung), lending-based Crowdfunding (Vermittlung von Fremdkapital, also Darlehen gegen Zinsen), reward-based Crowdfunding (Vermittlung von Geld gegen kleine Präsente, wie zB. CDs von gesponserten Musikgruppen) und donation-based Crowdfunding (in dessen Rahmen Spenden getätigt werden).
CrowdCoopFunding bietet aus dieser Reihe an Möglichkeiten, die die Crowdfunding-Welt bietet, equity-based Crowdfunding an.
CrowdCoopFunding vermittelt Eigenkapital in Form von genossenschaftlichen Geschäftsanteilen sowie eigenkapitalähnliche Instrumente in Form von alternativen Finanzinstrumenten (Qualifizierte Nachrangdarlehen, partiarische Nachrangdarlehen, Genussrechte). Das bedeutet, dass man durch die Zeichnung eines Geschäftsanteils auch die Stellung eines Eigenkapitalgebers mit seinen Kontroll- und Mitbestimmungsrechten einnehmen.
Umgekehrt wird ein Geschäftsanteil im Konkursfall des Unternehmens erst nach Befriedigung aller Forderungen, sofern das Unternehmen danach noch Vermögenswerte besitzt, ausbezahlt. Wenn die Forderungen aus dem vorhandenen Firmenvermögen nicht abgedeckt werden können, haften die Geschäftsanteilshalter nach. Die Höhe der sog. Nachhaftung kann von Genossenschaft zu Genossenschaft variieren.
Dabei handelt es sich um ein Eigenkapitalinstrument. Durch den Erwerb (auch Zeichnung genannt) eines solchen wird man zum Miteigentümer einer Genossenschaft. Im Unterschied zu Aktien oder Geschäftsanteilen einer GmbH kann der genossenschaftliche Geschäftsanteil gekündigt werden. In diesem Fall bekommt man jenen Betrag zurück, der bei der Zeichnung dafür bezahlt wurde.
Siehe:
Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft verpflichtet aber auch. Die wichtigste Pflicht ist es, den gezeichneten Betrag auch einzubezahlen. Außerdem können die genossenschaftlichen Mitglieder im Konkursfall unter gewissen Voraussetzungen zur Nachzahlung eines in der Satzung bestimmten Betrages herangezogen werden.
Die Genossenschaft/das Funding-Projekt akzeptiert keine weiteren Zeichnungen mehr und wird aus dem Fundingbereich der Plattform genommen.
Hat man einen genossenschaftlichen Geschäftsanteil/ein Finanzinstrument einer/s von der Plattform genommenen Genossenschaft/Projektes gezeichnet, sind diese im Login-Bereich im Menüpunkt “Meine Investments” einsehbar.
CrowdCoopFunding ist eine Marke der GEAsoft eG. Die GEAsoft eG hat als Genossenschaft das Ziel, ihren Mitglieder professionelle Dienstleistungen und Produkte zu fairen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Es wird also kein nennenswerter Gewinn angestrebt; die Kosten, die der GEAsoft eG aus dem Betrieb der Plattform entstehen, werden durch Fundinggebühren gedeckt.
Anleger bezahlen grundsätzlich nichts!
Unternehmen, die die Fundingplattform nutzen, bezahlen lediglich 3,00% vom Fundingvolumen und eine Gebühr für die Nutzung des Mitgliedsbuchs. Diese Gebühr ist abhängig von der Anzahl der Mitglieder.
Antworten für unsere Anleger
Ausschüttungen von genossenschaftlichen Geschäftsanteilen sind mit 27,5% endbesteuert. Mitglieder erhalten den bereits um die Steuer reduzierten Betrag und müssen daher nicht selbst aktiv werden.
Das Maximalinvestment pro Genossenschaft/Projekt beträgt 5.000 EUR jährlich.
Nein. Bei Investionen von mehr als 5.000 EUR in einem Jahr, empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme an die betreffende Genossenschaft/das betreffende Projekt.
Das Alternativfinanzierungsgesetz sieht vor, dass in diesen Fällen jedenfalls nicht mehr als das Doppelte des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens über zwölf Monate gerechnet investiert oder die Auskunft erteilt wird, dass maximal 10% des Finanzanlagevermögens investiert wird. (§3 Abs. 3 AltFG)
CrowdCoopFunding
Im Unterschied zu anderen Plattformen, bei denen von deinen bezahlten 100 EUR nur 75 EUR oder weniger beim Unternehmen ankommen, möchte GEAcoopfunding, dass mindestens 97 EUR dem Unternehmen bleiben. Das geschieht durch eine schlanke Verwaltung und durch den Verzicht auf einen Zahlungsdienstleister.
Entsprechend den Bestimmungen der Gewerbeordnung ist GEAcoopfunding dazu verpflichtet, die Identität aller Investoren, Spender und Projektinitiatoren zu kennen, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung vorzubeugen.
Gemäß §8 FAGG kannst du innerhalb von zwei Wochen die Zusage für die Zeichnung, unabhängig ob du bereits das Geld überwiesen hast oder nicht, widerrufen. Der bereits überwiesene Betrag wird dann retourniert.
Rechte, die ein genossenschaftlicher Geschäftsanteil einräumt, sind:
a) Stimmrecht in der Generalversammlung (Teilnahme-, Stimm- und Auskunftsrecht)
b) Recht auf Gewinnbeteiligung
c) Recht auf Liquidationserlös
d) Passives Wahlrecht bei der Wahl der Funktionäre (Vorstand, Aufsichtsrat)
Grundsätzlich ist die Kündigung von genossenschaftlichen Geschäftsanteilen in der Satzung der Genossenschaft geregelt.
Ist dies nicht der Fall, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die eine mindestens vierwöchige Kündiungsfrist vor dem Geschäftsjahresende der Genossenschaft vorsehen. Die Auszahlung Ihres Guthabens erfolgt erst ein Jahr nach Wirksamkeit der Kündigung. Außerdem beginnt bei Wirksamkeit der Kündigung die dreijährige Nachhaftungsfrist.
Ja. Es fallen dafür keine Kosten von Seiten der Plattform an.
Bitte verständige unter office@crowdcoopfunding.at das GEAcoopfunding-Team, um die gänzlich oder teilweise verkaufte Beteiligung in deinem Account zu berichtigen.
Nein. Die GEAsoft eG distanziert sich ausdrücklich von einer Bewertung der auf der Plattform platzierten Genossenschaften und Projekte. Wir vermitteln lediglich Kapitalnehmer und Kapitalgeber und stellen dafür eine Art Marktplatz zur Verfügung. Die finale Entscheidung, ob du investieren möchtest oder nicht, liegt aber in jedem Fall bei dir.
Der Erwerb alternativer Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko des Verlustes des gesamten investierten Kapitals. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass höhere mögliche Renditen aus einem höheren Risiko resultieren.
Es liegt keine Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hinsichtlich der Einhaltung des Alternativfinanzierungsgesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vor.
Antworten für unsere Genossenschaften und Projekte
Nein. Allerdings ist abhängig von der Anzahl der im Mitgliedsbuch eingetragenen Mitglieder monatlich eine geringe Gebühr zu entrichten. Dafür können Genossenschaften ihr Mitgliederregister online führen und erhalten von ihren Mitgliedern die dafür notwendigen Informationen.
Ein schlüssiger Businessplan! Dieser wird jedenfalls zur erfolgreichen Mitgliederwerbung/für ein erfolgreiches Projekt benötigt.
Zur Nutzung der Plattform und ihrer Services erwarten wir, dass interessierte Unternehmen zumindest einen Geschäftsanteil der GEAsoft eG zeichnen, um sich für die Mitgliederförderung zu qualifizieren. Im Anschluss bespricht das CrowdCoopFunding-Team mit dir den weiteren Ablauf und die Verträge zum genossenschaftlichen Crowdfunding.
Unmittelbar danach kannst du mit der Gestaltung deinen Plattformauftritts beginnen. Gerne helfen wir dir bei der Umsetzung deiner Vorstellungen.
Ein schlüssiger Businessplan! Dieser wird jedenfalls zur erfolgreichen Mitgliederwerbung/für ein erfolgreiches Projekt benötigt.
Zur Nutzung der Plattform und ihrer Services erwarten wir, dass interessierte Unternehmen zumindest einen Geschäftsanteil der GEAsoft eG zeichnen, um sich für die Mitgliederförderung zu qualifizieren. Im Anschluss bespricht das GEAcoopfunding-Team mit dir den weiteren Ablauf und die Verträge zum genossenschaftlichen Crowdfunding.
Unmittelbar danach kannst du mit der Gestaltung deinen Plattformauftritts beginnen. Gerne helfen wir dir bei der Umsetzung deiner Vorstellungen.
Gemäß Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) muss das kapitalnehmende Unternehmen seinen Geldgebern den Jahreabschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen.
Dieser kann zB. zum Download auf der Website oder deinem Plattformauftritt bei crowdcoopfunding.at zur Verfügung gestellt werden.